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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schmelter LED-Technology GmbH – 59909 Bestwig

I. Aufträge

Wir liefern nur aufgrund der nachstehenden Vertragsbedingungen, die der Auftraggeber mit seiner Bestellung für sich als verbindlich anerkennt.

a. Unsere Angebote und die Preisstellung im Onlineshop sind stets freibleibend. Aufträge und mündliche Nebenabreden gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.

b. Von unseren Bedingungen abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers gelten auch dann nicht als von uns genehmigt, wenn

wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

II. Preise

Die Berechnung erfolgt in Euro. Maßgebend für die Ausführung der Aufträge sind die Preise und die Zahlungsbedingungen, die am Tage der

Lieferung Gültigkeit haben. Unsere Preise gelten ab Fabrik ausschließlich Fracht, Verpackung, Porto und Versicherungskosten.

III. Lieferung

Die Lieferzeiten werden von uns nach bestem Ermessen angegeben, ohne dass wir eine Gewähr für die Einhaltung übernehmen. Eine

Überschreitung der Liefertermine entbindet den Besteller nicht von der Pflicht der Abnahme der Ware. Ein in Verzugsetzen bleibt vertraglich

ausgeschlossen, ebenso Schadenersatzansprüche und das Recht zum Rücktritt wegen Verzuges mit der Lieferung. Lieferungsmöglichkeit wird

von uns vorbehalten. Bei Behinderung durch höhere Gewalt, Maßnahmen von Behörden, Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, Unruhen, Streik

Bahnsperren und dergl. verlängern sich die Lieferfristen entsprechend.

Sämtliche Lieferungen erfolgen ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Empfängers, auch bei frachtfreier Lieferung. Für Beschädigungen und

Verluste während des Transportes wird keine Haftung übernommen. Wenn der Besteller keine besonderen Versandvorschriften erteilt hat,

erfolgt der Versand nach unserem besten Ermessen, aber ohne Gewähr der Wahl des billigsten Frachtweges.

IV. Mängelrügen

Etwaige Beanstandungen unserer Ware müssen vor deren Verarbeitung und Benutzung schriftlich und spätestens innerhalb von 8 Tagen nach

Erhalt bekannt gegeben werden. Soweit eine mangelhafte Lieferung nachgewiesen wird, beschränken sich die

Ansprüche des Bestellers darauf, dass wir die beanstandeten Waren zurücknehmen und dafür Ersatz liefern oder den Gegenwert erbringen.

Rücksendungen nehmen wir nur an, wenn sie schriftlich vereinbart waren.

V. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises vor. Der Eigentumsvorbehalt

erstreckt sich darüber hinaus auf alle Forderungen aus dem wechselseitigen Geschäftsverkehr, unabhängig von der Fälligkeit und dem

Rechtsgrund der einzelnen Ansprüche. Er dient also insbesondere zur Sicherung des laufenden Kontokorrentsaldos und erlischt erst mit der

Tilgung aller unserer Ansprüche. Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware, gleich in weichem Zustand, so tritt er uns im Voraus bis zur

völligen Tilgung unserer Forderungen aus Warenlieferungen, die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer in

voller Höhe seines gesamten Rechnungsbetrages an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, diese Abtretung seinen Abnehmern

bekannt zu machen und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen seine Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und

Unterlagen auszuhändigen. Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weder verpfänden noch sicherheitshalber übereignen

und hat uns von erfolgten Pfändungen Dritter unverzüglich zu benachrichtigen.

Vl. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung erfolgt bei Abschluss der Bestellung über das Shopsystem im Voraus. Sie haben die Möglichkeit, per Paypal Plus auf Rechnung mit einem verlängerten Zahlungsziel zu bestellen. Dieses bietet sich insbesondere bei längeren Lieferzeiten der Artikel (auf der Produktseite genannt) an.

VII. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Bestwig, ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem

Vertragsverhältnis der Parteien ist der für uns zuständige Gerichtsstandort. Falls im Wege der schriftlichen Sondervereinbarung oder aus

anderen Gründen die vorstehenden Bedingungen in einzelnen Punkten abgeändert werden oder unwirksam sind, so wird die Gültigkeit der

übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt.

VIII. Zusatzbestimmungen für Aufträge, die nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. ausgeführt werden.

a. Soweit wir nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. liefern, sind diese für uns nur verbindlich, soweit es äußere Formgebung und

technische Ausführungen anbetrifft. Für Maßhaltigkeit gelten die in den jeweiligen DIN-Blättern festgelegten Daten. Maßgebend für Qualität

und Ausführung sind die Ausfallmuster, die vor der Lieferung zur Begutachtung vorgelegen haben. Die vorbehaltlose Genehmigung der

Ausfallmuster durch den Besteller schließt spätere Mängelrügen aus, sofern die gelieferten Gegenstände mit den genehmigten Ausfallmustern

übereinstimmen. Keine Verantwortung dagegen übernehmen wir für den vorgesehenen Verwendungszweck.

b. Wir behalten uns vor, mengenmäßig bis zu 10% über oder unter dem Lieferungsauftrag zu bleiben.

c. An unseren Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. behalten wir Eigentum und Urheberrecht. Sie dürfen Dritten nicht zu gängig

gemacht werden.

d. Formen und sonstige Werkzeuge bleiben unser Eigentum, auch wenn die dafür entstehenden Kosten einen Bestandteil des Verkaufspreises

bilden oder in sonstiger Weise vom Besteller vergütet werden.

e. Falls wir nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. des Bestellers zu liefern haben, übernimmt dieser Haftung dafür, dass wir dabei

keine Schutzrechte Dritter verletzen.

f. Farbabweichungen und unterschiedliche Oberflächenglanzgrade, die durch die Natur des Rohmaterials begründet sind sowie die jeweils

materialbedingten Toleranzen von Stärke, Format Zuschnitt bleiben vorbehalten

IX. Entsorgung von Batterien gemäß BattG

Das Symbol des durchgestrichenen Mülleimers auf Batterien oder Akkumulatoren besagt, dass diese am Ende ihrer Lebensdauer nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen. Sofern Batterien oder Akkumulatoren Quecksilber, Cadmium oder Blei enthalten, finden Sie das jeweilige chemische Zeichen (Hg, Cd oder Pb) unterhalb des Symbols des durchgestrichenen Mülleimers. Sie sind gesetzlich verpflichtet, alte Batterien und Akkumulatoren zurückzugeben. Sie können dies kostenfrei im Handelsgeschäft oder bei einer anderen Sammelstelle in Ihrer Nähe tun. Adressen geeigneter Sammelstellen können Sie von Ihrer Stadt- oder Kommunalverwaltung erhalten. Weitere Informationen zum Batteriegesetz finden Sie auch im Internet unter

www.batteriegesetz.de

X. Entsorgung von Elektro-Altgeräten gemäß ElektroG

Das Symbol des durchge­­strichenen Mülleimers besagt, dass dieses Elektro- bzw. Elektronik­­gerät am Ende seiner Lebens­dauer nicht im Hausmüll entsorgt werden darf, sondern vom Endnutzer einer getrennten Sammlung zugeführt werden muss. Zur Rückgabe stehen in Ihrer Nähe kosten­freie Sammel­­stellen für Elektro­­altgeräte sowie ggf. weitere Annahme­­stellen für die Wieder­­verwendung der Geräte zur Verfügung. Die Adressen können Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunal­­verwaltung erhalten.

Auch Vertreiber mit einer Verkaufs­fläche für Elektro- und Elektronik­geräte von mindestens 400 Quadratmetern sowie Vertreiber von Lebens­mitteln mit einer Gesamt­verkaufs­fläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalender­jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronik­geräte anbieten und auf dem Markt bereit­stellen, sind verpflichtet unentgeltlich alte Elektro- und Elektronikgeräte zurückzunehmen. Diese müssen bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronik­gerätes an einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzu­nehmen sowie ohne Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes auf Verlangen des Endnutzers bis zu drei Altgeräte pro Geräteart, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, im Einzelhandels­geschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzu­nehmen. Bei einem Vertrieb unter Verwendung von Fern­kommunikations­mitteln gelten als Verkaufsflächen des Vertreibers alle Lager- und Versandflächen.

Sofern das alte Elektro- bzw. Elektronik­­gerät personen­­bezogene Daten enthält, sind Sie selbst für deren Löschung verant­wortlich, bevor Sie es zurück­geben. Sofern dies ohne Zerstörung des alten Elektro- oder Elektronikgerätes möglich ist, entnehmen Sie diesem bitte alte Batterien oder Akkus sowie Altlampen, bevor sie es zur Entsorgung zurück­geben, und führen diese einer separaten Sammlung zu. Weitere Informa­tionen zum Elektro­gesetz finden Sie auf

www.elektrogesetz.de

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