Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schmelter LED-Technology GmbH – 59909 Bestwig
I. Aufträge
Wir liefern nur aufgrund der nachstehenden Vertragsbedingungen, die der Auftraggeber mit seiner Bestellung für sich als verbindlich anerkennt.
a. Unsere Angebote und die Preisstellung im Onlineshop sind stets freibleibend. Aufträge und mündliche Nebenabreden gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.
b. Von unseren Bedingungen abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers gelten auch dann nicht als von uns genehmigt, wenn
wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
II. Preise
Die Berechnung erfolgt in Euro. Maßgebend für die Ausführung der Aufträge sind die Preise und die Zahlungsbedingungen, die am Tage der
Lieferung Gültigkeit haben. Unsere Preise gelten ab Fabrik ausschließlich Fracht, Verpackung, Porto und Versicherungskosten.
III. Lieferung
Die Lieferzeiten werden von uns nach bestem Ermessen angegeben, ohne dass wir eine Gewähr für die Einhaltung übernehmen. Eine
Überschreitung der Liefertermine entbindet den Besteller nicht von der Pflicht der Abnahme der Ware. Ein in Verzugsetzen bleibt vertraglich
ausgeschlossen, ebenso Schadenersatzansprüche und das Recht zum Rücktritt wegen Verzuges mit der Lieferung. Lieferungsmöglichkeit wird
von uns vorbehalten. Bei Behinderung durch höhere Gewalt, Maßnahmen von Behörden, Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, Unruhen, Streik
Bahnsperren und dergl. verlängern sich die Lieferfristen entsprechend.
Sämtliche Lieferungen erfolgen ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Empfängers, auch bei frachtfreier Lieferung. Für Beschädigungen und
Verluste während des Transportes wird keine Haftung übernommen. Wenn der Besteller keine besonderen Versandvorschriften erteilt hat,
erfolgt der Versand nach unserem besten Ermessen, aber ohne Gewähr der Wahl des billigsten Frachtweges.
IV. Mängelrügen
Etwaige Beanstandungen unserer Ware müssen vor deren Verarbeitung und Benutzung schriftlich und spätestens innerhalb von 8 Tagen nach
Erhalt bekannt gegeben werden. Soweit eine mangelhafte Lieferung nachgewiesen wird, beschränken sich die
Ansprüche des Bestellers darauf, dass wir die beanstandeten Waren zurücknehmen und dafür Ersatz liefern oder den Gegenwert erbringen.
Rücksendungen nehmen wir nur an, wenn sie schriftlich vereinbart waren.
V. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises vor. Der Eigentumsvorbehalt
erstreckt sich darüber hinaus auf alle Forderungen aus dem wechselseitigen Geschäftsverkehr, unabhängig von der Fälligkeit und dem
Rechtsgrund der einzelnen Ansprüche. Er dient also insbesondere zur Sicherung des laufenden Kontokorrentsaldos und erlischt erst mit der
Tilgung aller unserer Ansprüche. Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware, gleich in weichem Zustand, so tritt er uns im Voraus bis zur
völligen Tilgung unserer Forderungen aus Warenlieferungen, die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer in
voller Höhe seines gesamten Rechnungsbetrages an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, diese Abtretung seinen Abnehmern
bekannt zu machen und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen seine Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und
Unterlagen auszuhändigen. Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weder verpfänden noch sicherheitshalber übereignen
und hat uns von erfolgten Pfändungen Dritter unverzüglich zu benachrichtigen.
Vl. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt bei Abschluss der Bestellung über das Shopsystem im Voraus. Sie haben die Möglichkeit, per Paypal Plus auf Rechnung mit einem verlängerten Zahlungsziel zu bestellen. Dieses bietet sich insbesondere bei längeren Lieferzeiten der Artikel (auf der Produktseite genannt) an.
VII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Bestwig, ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem
Vertragsverhältnis der Parteien ist der für uns zuständige Gerichtsstandort. Falls im Wege der schriftlichen Sondervereinbarung oder aus
anderen Gründen die vorstehenden Bedingungen in einzelnen Punkten abgeändert werden oder unwirksam sind, so wird die Gültigkeit der
übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt.
VIII. Zusatzbestimmungen für Aufträge, die nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. ausgeführt werden.
a. Soweit wir nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. liefern, sind diese für uns nur verbindlich, soweit es äußere Formgebung und
technische Ausführungen anbetrifft. Für Maßhaltigkeit gelten die in den jeweiligen DIN-Blättern festgelegten Daten. Maßgebend für Qualität
und Ausführung sind die Ausfallmuster, die vor der Lieferung zur Begutachtung vorgelegen haben. Die vorbehaltlose Genehmigung der
Ausfallmuster durch den Besteller schließt spätere Mängelrügen aus, sofern die gelieferten Gegenstände mit den genehmigten Ausfallmustern
übereinstimmen. Keine Verantwortung dagegen übernehmen wir für den vorgesehenen Verwendungszweck.
b. Wir behalten uns vor, mengenmäßig bis zu 10% über oder unter dem Lieferungsauftrag zu bleiben.
c. An unseren Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. behalten wir Eigentum und Urheberrecht. Sie dürfen Dritten nicht zu gängig
gemacht werden.
d. Formen und sonstige Werkzeuge bleiben unser Eigentum, auch wenn die dafür entstehenden Kosten einen Bestandteil des Verkaufspreises
bilden oder in sonstiger Weise vom Besteller vergütet werden.
e. Falls wir nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. des Bestellers zu liefern haben, übernimmt dieser Haftung dafür, dass wir dabei
keine Schutzrechte Dritter verletzen.
f. Farbabweichungen und unterschiedliche Oberflächenglanzgrade, die durch die Natur des Rohmaterials begründet sind sowie die jeweils
materialbedingten Toleranzen von Stärke, Format Zuschnitt bleiben vorbehalten
IX. Entsorgung von Batterien gemäß BattG
Das Symbol des durchgestrichenen Mülleimers auf Batterien oder Akkumulatoren besagt, dass diese am Ende ihrer Lebensdauer nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen. Sofern Batterien oder Akkumulatoren Quecksilber, Cadmium oder Blei enthalten, finden Sie das jeweilige chemische Zeichen (Hg, Cd oder Pb) unterhalb des Symbols des durchgestrichenen Mülleimers. Sie sind gesetzlich verpflichtet, alte Batterien und Akkumulatoren zurückzugeben. Sie können dies kostenfrei im Handelsgeschäft oder bei einer anderen Sammelstelle in Ihrer Nähe tun. Adressen geeigneter Sammelstellen können Sie von Ihrer Stadt- oder Kommunalverwaltung erhalten. Weitere Informationen zum Batteriegesetz finden Sie auch im Internet unter
X. Entsorgung von Elektro-Altgeräten gemäß ElektroG
Das Symbol des durchgestrichenen Mülleimers besagt, dass dieses Elektro- bzw. Elektronikgerät am Ende seiner Lebensdauer nicht im Hausmüll entsorgt werden darf, sondern vom Endnutzer einer getrennten Sammlung zugeführt werden muss. Zur Rückgabe stehen in Ihrer Nähe kostenfreie Sammelstellen für Elektroaltgeräte sowie ggf. weitere Annahmestellen für die Wiederverwendung der Geräte zur Verfügung. Die Adressen können Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung erhalten.
Auch Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern sowie Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen, sind verpflichtet unentgeltlich alte Elektro- und Elektronikgeräte zurückzunehmen. Diese müssen bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen sowie ohne Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes auf Verlangen des Endnutzers bis zu drei Altgeräte pro Geräteart, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen. Bei einem Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln gelten als Verkaufsflächen des Vertreibers alle Lager- und Versandflächen.
Sofern das alte Elektro- bzw. Elektronikgerät personenbezogene Daten enthält, sind Sie selbst für deren Löschung verantwortlich, bevor Sie es zurückgeben. Sofern dies ohne Zerstörung des alten Elektro- oder Elektronikgerätes möglich ist, entnehmen Sie diesem bitte alte Batterien oder Akkus sowie Altlampen, bevor sie es zur Entsorgung zurückgeben, und führen diese einer separaten Sammlung zu. Weitere Informationen zum Elektrogesetz finden Sie auf
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